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In Irland, in dem ein sehr
strenges, katholisches Abtreibungsrecht gilt, werden bei Prozessen um
Abtreibungen unter Umständen Rechtsvertreter der ungeborenen Föten
("Fötusse") bestellt. Also ein Fötus erhält vor Gericht einen Anwalt, der
"seine Interessen" vertritt. Wobei "seine Interessen" das Recht, zu leben
sind. Und das gerät in manchen Fällen mit dem freien Willen und Rechten der
(ggf. zukünftigen) Mutter in Konflikt.
Das kann zu solchen absurden Situationen führen: Die schwangere Frau muß
sich einen Anwalt nehmen, und gegen den - möglicherweise noch mit Kiemen im
Fischstadium befindlichen - Fötus in ihrem eigenen Bauch und dessen Anwalt
zu prozessieren. "Sie hören dann von meinem Anwalt."
Ich will hier gar nicht für oder gegen Abtreibung plädieren. In diesem
Zusammenhang interessiert mich mehr die Diskussion darüber, inwiefern (und
ab wann) Föten als Menschen anzusehen sind.
Selbstverständlich besteht für jede Lebensform "das Recht zu leben"; es ist
sozusagen im Begriff des Lebens schon enthalten. Dennoch ist unbestreitbar,
daß auch das "Recht zu töten" in der Natur des tierischen Lebens enthalten
ist (wobei man nicht nur an Raubtiere jeglicher Art denken muß, sondern
auch an Pflanzenfresser); und natürlich das Risiko, zu sterben. Manche
Lebewesen "schaffen" es aus diversen Gründen nicht (Geschlechtsreife zu
erreichen und sich ihrerseits fortzupflanzen).
Wenn Menschen töten, so bestehen ethische Abstufungen zwischen "belanglos"
(z.B. eine Ameise zertreten) und "gravierend" (z.B. ein Pferd töten), bzw.
zwischen "berechtigt" (z.B. eine Stechmücke töten, ein Schwein zum Zwecke
des Verzehrs zu schlachten oder ein Tier wegen Krankheit zu töten) und
"Mord" (einen anderen Menschen vorsätzlich und ungezwungenermaßen zu
töten).
Als problematischer Grenzfall gilt, wenn ein Mensch einen anderen Menschen
in Notwehr tötet. Das wird als äußerst gravierender Vorfall angesehen, der
jedoch berechtigt ist (um das eigene Leben zu schützen).
Bei Abtreibungen spielt folgender Aspekt auch eine Rolle: das ungeborene
Kind, oder der Fötus, oder der Embryo sind noch nicht sichtbar "auf der
Welt". Man weiß, daß sie existieren und leben, aber sie sind noch in
gewissem Maße virtuell, unwirklich. Man hat noch kein lebendiges Wesen "vor
Augen". Die Hemmungen, sie zu "entfernen", sie "wegzumachen" bevor sie
wirklich und "greifbar" werden, sind deutlich geringer als bei einem
bereits Geborenen. |
Wikipedia: Phylogenese
Wikipedia: Ontogenese
Abbildung: Embryonenvergleich verschiedener
Tierarten, aus Mayr - What Evolution Is.
Die Abbildung zeigt von links nach rechts Embryonen von Fisch - Lurch -
Schildkröte - Huhn - Schwein - Kuh - Hase - Mensch, und von oben nach unten
drei Entwicklungsstadien. Es wird deutlich, daß in einer frühen
Entwicklungsphase (obere Reihe) kaum Unterschiede bestehen, und daß die
speziellen Charakteristiken der jeweiligen Art sich in späteren
Entwicklungsstadien zunehmend deutlich abzeichnen.
Mayr benutzt die embryonale Individualentwicklung (Ontogenese) als
schwerwiegendes Argument gegen Kreationismus: warum sollten Embryos von
Säugetieren (und Menschen) in einer frühen Entwicklungsphase Kiemen
vorweisen, wenn es sich nicht um Evolution handelt? |