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herrlothar
Gewäsch über einbeinige Frauen und Phantasien von Fruchtfleisch

Ich bin Pirat
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13.04.2008/18:10 MEZ  |  Diverses zum Thema
Rechtliche Vertreter von Föten
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In Irland, in dem ein sehr strenges, katholisches Abtreibungsrecht gilt, werden bei Prozessen um Abtreibungen unter Umständen Rechtsvertreter der ungeborenen Föten ("Fötusse") bestellt. Also ein Fötus erhält vor Gericht einen Anwalt, der "seine Interessen" vertritt. Wobei "seine Interessen" das Recht, zu leben sind. Und das gerät in manchen Fällen mit dem freien Willen und Rechten der (ggf. zukünftigen) Mutter in Konflikt.

Das kann zu solchen absurden Situationen führen: Die schwangere Frau muß sich einen Anwalt nehmen, und gegen den - möglicherweise noch mit Kiemen im Fischstadium befindlichen - Fötus in ihrem eigenen Bauch und dessen Anwalt zu prozessieren. "Sie hören dann von meinem Anwalt."

Ich will hier gar nicht für oder gegen Abtreibung plädieren. In diesem Zusammenhang interessiert mich mehr die Diskussion darüber, inwiefern (und ab wann) Föten als Menschen anzusehen sind.
Selbstverständlich besteht für jede Lebensform "das Recht zu leben"; es ist sozusagen im Begriff des Lebens schon enthalten. Dennoch ist unbestreitbar, daß auch das "Recht zu töten" in der Natur des tierischen Lebens enthalten ist (wobei man nicht nur an Raubtiere jeglicher Art denken muß, sondern auch an Pflanzenfresser); und natürlich das Risiko, zu sterben. Manche Lebewesen "schaffen" es aus diversen Gründen nicht (Geschlechtsreife zu erreichen und sich ihrerseits fortzupflanzen).

Wenn Menschen töten, so bestehen ethische Abstufungen zwischen "belanglos" (z.B. eine Ameise zertreten) und "gravierend" (z.B. ein Pferd töten), bzw. zwischen "berechtigt" (z.B. eine Stechmücke töten, ein Schwein zum Zwecke des Verzehrs zu schlachten oder ein Tier wegen Krankheit zu töten) und "Mord" (einen anderen Menschen vorsätzlich und ungezwungenermaßen zu töten).

Als problematischer Grenzfall gilt, wenn ein Mensch einen anderen Menschen in Notwehr tötet. Das wird als äußerst gravierender Vorfall angesehen, der jedoch berechtigt ist (um das eigene Leben zu schützen).

Bei Abtreibungen spielt folgender Aspekt auch eine Rolle: das ungeborene Kind, oder der Fötus, oder der Embryo sind noch nicht sichtbar "auf der Welt". Man weiß, daß sie existieren und leben, aber sie sind noch in gewissem Maße virtuell, unwirklich. Man hat noch kein lebendiges Wesen "vor Augen". Die Hemmungen, sie zu "entfernen", sie "wegzumachen" bevor sie wirklich und "greifbar" werden, sind deutlich geringer als bei einem bereits Geborenen.

Wikipedia: Phylogenese

Wikipedia: Ontogenese

Abbildung: Embryonenvergleich verschiedener Tierarten, aus Mayr - What Evolution Is.

Die Abbildung zeigt von links nach rechts Embryonen von Fisch - Lurch - Schildkröte - Huhn - Schwein - Kuh - Hase - Mensch, und von oben nach unten drei Entwicklungsstadien. Es wird deutlich, daß in einer frühen Entwicklungsphase (obere Reihe) kaum Unterschiede bestehen, und daß die speziellen Charakteristiken der jeweiligen Art sich in späteren Entwicklungsstadien zunehmend deutlich abzeichnen.

Mayr benutzt die embryonale Individualentwicklung (Ontogenese) als schwerwiegendes Argument gegen Kreationismus: warum sollten Embryos von Säugetieren (und Menschen) in einer frühen Entwicklungsphase Kiemen vorweisen, wenn es sich nicht um Evolution handelt?

 

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